Es gibt viele Gründe, aus denen Menschen in eine Freikirche gehen.
Nicht nur die Freikirchen sind sehr verschieden, sehr heterogen, auch die Gründe, einer solchen Gemeinde beizutreten, sind sehr unterschiedlich.
Manche bevorzugen freikirchliche Gemeinden etwa deshalb, weil sie oft evangelikaler und konservativer sind, weil es dort eher „rechtgläubig“ zugeht (manchmal dann doch eindeutig rechts-gläubig). Andere finden dort die „knallharten“ Predigten, die sie andernorts vermissen. Oder die klaren Worte, wie man leben soll, die „geistliche Führung“, einfache Antworten auf die Fragen des Glaubens und der Lebensführung. Sie haben Angst vor Zweifeln und bevorzugen Gemeinden, die scheinbar auf alles eine „bibeltreue“ Antwort haben (und nein, längst nicht alle Freikirchen sind so, aber es gibt viele von ihnen).
Wieder andere sind von der Gemeinschaft angezogen, vom Miteinander der Menschen dort. Freikirchliche Gemeinden sind oft familiärer als volkskirchliche Gemeinden. Sie leben häufig eine Willkommenskultur, in der Gäste gesehen und angesprochen werden (leider gibt es auch andere freikirchliche Gemeinden).
Andere sind halt schon immer dabei, wurden in eine freikirchliche Familie hineingeboren (das gilt nicht für mich, ich kam erst als junge Erwachsene dazu).
Für mich gibt es allerdings andere Gründe, aufgrund derer ich Freikirchlerin (und Baptistin) bin. Ich möchte meine Gründe im Folgenden kurz und knapp aufführen.
Freikirchen wurden von Anfang an als Kirchen gegründet, die Freiheit und Freiwilligkeit hochhalten. Für mich sind das unverzichtbare Eigenschaften einer christlichen Gemeinde.
Staatsferne
Zuerst die Freiheit vom Staat. Freikirchen sind ein Gegenentwurf zu Volks- und Staatskirchen, sie sind bewusst und seit jeher staatsfern, unabhängig vom Staat und der Regierung. Sie halten die Trennung von Staat und Kirche hoch (leider bröckelt das gerade in manchen eher rechten und nationalistischen Freikirchen, nicht nur in den USA).
Sie finanzieren sich nicht über Kirchensteuern. Teilweise wird für bestimmte Bereiche kommunale oder staatliche Förderung in Anspruch genommen, die dann aber nur für diesen Bereich, z. B. die Kinder- und Jugendarbeit, verwendet wird, nicht für die eigentliche Gemeindearbeit, für die Bezahlung der Hauptamtlichen usw.
Eine Kirche, die nicht von Anfang an auf dem Prinzip der Staatsferne gegründet ist, kommt für mich als Kirche nicht infrage – egal, wie staatsfern sie heute aufgrund der verfassungsrechtlich festgelegten Trennung von Staat und Kirche bzw. weltanschaulichen Neutralität des Staates sein muss.
Glaubens- und Bekenntnisfreiheit
Freikirchen haben seit jeher die allgemeine Glaubens- und Bekenntnisfreiheit gefordert (leider bröckelt auch das zunehmend). In Deutschland forderte einer der Gründerväter des kontinentaleuropäischen Baptismus, Julius Köbner, schon 1848 die volle Religionsfreiheit für alle Menschen im Land und nannte in diesem Zusammenhang ausdrücklich Christen, Juden und Muslime.
Nur für die eigene Freiheit von Bekenntnis und Glauben einzutreten reicht nicht aus. Es ist wichtig, dass wir dies für alle Menschen fordern. Für Christ*innen aller Konfessionen, für alle Jüdinnen*Juden, für alle Muslime*Muslimas, nicht nur positive Freiheit, auch die negative Bekenntnis- und Religionsfreiheit. Niemand darf zur Teilnahme an christlichen Kulthandlungen gezwungen werden.
Freiwillige Mitgliedschaft
Freikirchen nehmen nur solche Menschen als Mitglieder auf, die sich für den Glauben und die Mitgliedschaft in der Gemeinde entscheiden. Kinder von Gemeindemitgliedern werden nicht automatisch Mitglieder, sondern erst, wenn sie sich dafür bewusst entscheiden.
Freiwillige Mitarbeit
Freikirchen setzen bei jeder Mitarbeit Freiwilligkeit voraus. Niemand darf zu einer Mitarbeit gezwungen werden.
Freiwillige Spenden
Freikirchen finanzieren sich durch freiwillige Spenden. Viele Freikirchen sind aufgrund ihrer Körperschaftsrechte berechtigt, Kirchensteuern einzuziehen, verzichten aber bewusst darauf. Stattdessen entscheidet jede*r über die Höhe der Spenden. In vielen freikirchlichen Gemeinden weiß nur die*der Kassenverwalter*in, wie viel das jeweilige Mitglied spendet, nicht einmal die Gemeindeleitung oder die*der Pastorin erfährt es.
Baptismus
Ich bin überzeugte Baptistin. Im Baptismus sind alle vorgenannten freikirchlichen Eigenschaften enthalten. Neben diesen Gründen gibt es für mich zwei Gründe, aus denen ich bewusst Baptistin bin:
Kongregationalismus
Der Kongregationalismus ist ein Kirchenmodell, bei dem die Ortsgemeinden autonom, unabhängig sind. Diese Gemeinden bilden streng genommen keine (Frei-) Kirche, sondern freikirchliche Gemeindebünde. So ein Gemeindebund ist allerdings gegenüber den einzelnen Gemeinden des Bundes nicht weisungsbefugt.
Nicht jede Freikirche ist kongregationalistisch, aber einige sind es: Baptistengemeinden, Brüdergemeinden, Freie evangelische Gemeinden, die meisten Pfingstgemeinden, Mennonitengemeinden und noch einige andere Freikirchen.
Als Baptist*innen betrachten wir uns als eine Gemeindebewegung, nicht als eine klassische Kirche. Wenn wir von Kirche sprechen, meinen wir die Gesamtheit aller Christ*innen in allen Kirchen.
Höchstes beschlussfassendes Gremium einer solchen Gemeinde ist die Versammlung der Gemeindemitglieder, in der alle Mitglieder mit gleicher Stimme stimmberechtigt sind, auch die Pastor*innen. Es ist eine sehr radikale Basisdemokratie. Die Gemeindeversammlung gibt der Gemeinde eine Gemeindeordnung, in der beispielsweise die Wahlen zur Gemeindeleitung geregelt sind.
In solchen Gemeinden gibt es keinen Klerus. Sie praktizieren das Priestertum aller Gläubigen in einer sehr weitreichenden Form. Wo es Pastor*innen, Diakon*innen und andere hauptamtliche Mitarbeiter gibt, sind sie gemeinderechtlich gewöhnliche Gemeindemitglieder, die von der Gemeinde für bestimmte Aufgaben freigestellt und finanziert werden. Meist sind sie auch kraft Amtes Mitglieder der Gemeindeleitung. Sie werden von der Gemeindeversammlung berufen und können von ihr auch abberufen werden. Sie stehen also nicht über der Gemeinde.
Diese Gemeinden bilden Gemeindebünde. Jede Gemeinde entsendet gewählte Delegierte in diesen Gemeindebund. Der Gemeindebund ist gegenüber den Ortsgemeinden nicht weisungsbefugt. Er übernimmt übergemeindliche Aufgaben, die die Möglichkeiten einer einzelnen Gemeinde übersteigen, etwa die theologische Ausbildung der Pastor*innen und Diakon*innen. Er ist also von den Gemeinden für die Gemeinden.
Theologisch ist uns Baptist*innen übrigens die Tatsache, eine Gemeindebewegung zu sein, wichtiger als das, was den meisten zuerst einfällt, wenn sie an uns denken, die Tauflehre.
Baptistische bzw. täuferische Tauflehre
Täuferische bzw. baptistische Kirchen sind solche Kirchen, die keine Kinder taufen, sondern nur mündige Menschen, die ihren Glauben bekennen und sich zur Taufe entscheiden.
Die ersten Kirchen dieser Art waren die Täufer im 16. Jahrhundert (die erste Taufe fand 1525 statt). In der Regel finden die Taufen durch Untertauchen (Immersion) statt, nicht durch Übergießen oder Besprengen.
Nicht alle Freikirchen sind baptistische bzw. täuferische Kirchen, manche haben auch die Kindestaufe (oder taufen gar nicht). Zu den täuferischen bzw. baptistischen Kirchen gehören die Mennonitengemeinden (seit ca. 1536), die Baptistengemeinden (seit 1609, in Deutschland seit 1834), die Freien evangelischen Gemeinden (seit ca. 1850), die meisten Pfingstgemeinden (seit dem frühen 20. Jahrhundert) und einige andere Freikirchen.
In den meisten täuferischen bzw. baptistischen Kirchen ist historisch gesehen die Mündigentaufe zwingende Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Gemeinde, auch für bereits als Kinder getaufte Gläubige. Die Freien evangelischen Gemeinden sind eine der ersten baptistischen Freikirchen, die auch Kindgetaufte als Mitglieder aufgenommen haben (sie entstanden, weil die frühen Baptisten dies ablehnten).
Heute gibt es immer mehr baptistische Kirchen, die von dieser starren Praxis abweichen und auch bereits als Kinder getaufte Gläubige auf das Bekenntnis ihres Glaubens hin als Mitglieder aufnehmen, ohne sie erneut zu taufen.
Evangelikal?
Ich bin zwar eine evangelikale Christin (genauer gesagt: eine links-evangelikale Christin, feministisch und queer), aber nicht deswegen in einer Freikirche. Evangelikal könnte ich auch in einer Landeskirche oder einer landeskirchlichen Gemeinschaft sein, dafür braucht es keine Freikirche.
Manche behaupten, die Freikirchen und die evangelikale Bewegung seien deckungsgleich, das ist aber nicht korrekt. Die Evangelikalen in Deutschland kommen geschätzt je zur Hälfte aus Freikirchen und Landeskirchen.
Und nicht jede Freikirche ist evangelikal.
Ich gehöre zu einer progressiven Baptistengemeinde, die die Bibel ernst, aber nicht wortwörtlich nimmt. Wir sind also keine „bibeltreuen Christen“. Zudem verwenden wir den Begriff „evangelikal“ nie für unsere Gemeinde.